Sonntag, 3. April 2022

Investitionsförderung nach dem Erneuerbaren Ausbaugesetz


Ab Frühjahr 2022 startet die Investitions-Förderung für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Förderwerber sind alle natürlichen und juristischen Personen, die Förderhöhe beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten, bzw. max. 45 % der umweltrelevanten Mehrkosten inkl. Zuschläge. Weitere Infos dazu hier.

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